Rechtliche Situation für Buchausstellungen in Bayern

Im Folgenden finden Sie die Nachricht des Bayrischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur rechtlichen Situation für Buchausstellungen in Grundschulen in Bayern.

Auszüge aus der Nachricht

Ich darf Ihnen versichern, dass das Lesen als zentrale Schüsselqualifikation und somit auch die Leseförderung zentrale Anliegen der Grundschulen in Bayern sind.

Die Entscheidung, ob Sponsoring im konkreten Fall an einer bestimmten Grundschule zugelassen wird, trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung des Elternbeirats.

Es steht Ihnen frei, sich mit Ihrem Angebot an die einzelnen Schulen zu wenden.

Sehr geehrte Frau Krall, ich danke Ihnen für Ihr Engagement, Kinder für das Lesen zu motivieren und wünsche Ihnen alles Gute und beste Gesundheit.

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